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Datenschutz & Compliance
Für alle Träger. Keine Ausnahmen.
Kita-Träger in Deutschland arbeiten unter drei verschiedenen Datenschutzregimen. Kidnote als Dokumentations-App für Kitas ist für alle drei gebaut. Keine Ausnahmen, keine Hintertüren.
Anwendbares Recht je Trägerart
DSG-EKD
Aufsicht: BfD EKD
Das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) gilt für evangelische Träger wie die EKHN. Es ist der DSGVO nachgebildet, aber eigenständig mit eigenen Anforderungen und Aufsichtsstrukturen.
Wer die DSGVO einhält, erfüllt nicht automatisch das DSG-EKD. Kidnote berücksichtigt beide.
KDG
Aufsicht: Diözesandatenschutzbeauftragte
Das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) gilt für katholische Träger. Ähnlich der DSGVO, aber mit eigenen Definitionen und Aufsichtsbehörden auf Bistums-Ebene.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt bei katholischen Trägern entsprechend für das KDG.
DSGVO + BDSG
Aufsicht: Landesbeauftragte (z. B. HBDI in Hessen)
Kommunale und freie Träger fallen unter die DSGVO und das BDSG, ergänzt durch Landesgesetze. Kidnote ist nach den Anforderungen dieser Regelwerke entwickelt.
Für kommunale Träger in Hessen gilt ergänzend das HDSIG.
Datenschutz-Prinzipien
Wo die Daten entstehen und bleiben
Kinderdaten bleiben in der EU
Kidnote speichert Kinder- und Beobachtungsdaten in Deutschland (Hetzner). KI-Funktionen laufen in Frankreich (Mistral AI) und erhalten nur pseudonymisierten Text. US-Anbieter erhalten keine Kinder- oder Beobachtungsdaten, auch nicht der Fehlerdienst Sentry (Verarbeitung in der EU).
On-Device Spracherkennung
Die Transkription läuft lokal auf dem Gerät der Fachkraft. Kein Audio verlässt das Gerät. Nicht für Übertragung, nicht für Training, nicht für Logs.
Die Fachkraft diktiert
Die Fachkraft spricht ihre Beobachtung selbst ein. Die App ist nicht dafür gedacht, Kinder aufzunehmen. Die Aufnahme bleibt auf dem Gerät und wird nach der Umwandlung in Text gelöscht.
Datensparsamkeit
Kidnote speichert, was die Kita für ihre Dokumentation braucht: Stammdaten, Beobachtungen, Nachrichten und Pläne. Stammdaten und Beobachtungen liegen verschlüsselt in Deutschland, mit eigenem Schlüssel je Kind. Keine Audioarchive, kein Tracking, keine Werbung.
Was vertraglich abgesichert ist
AVV nach §30 DSG-EKD
Alle Verträge beinhalten einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Für kirchliche Träger nach §30 DSG-EKD (Pendant zu Art. 28 DSGVO).
DSFA-Muster vorausgefüllt
Für die KI-gestützte Verarbeitung von Kinderdaten ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich. Kidnote liefert ein vorausgefülltes DSFA-Muster mit. Der Träger ergänzt es für seine Einrichtungen, prüft es und verantwortet die DSFA (Art. 35 DSGVO, § 34 DSG-EKD).
Unterauftragsverarbeiter, Schutzmaßnahmen und die Fassungen der Unterlagen finden Sie unter „Nachweise für Träger“.
Alles oben ist ein allgemeinverständlicher Überblick. Die vollständigen rechtlichen Datenschutzerklärungen für Website, App und Web-App stehen auf einer eigenen Seite.
Zu den DatenschutzerklärungenRechtlicher Hinweis
Diese Seite stellt eine allgemeine Übersicht dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor Unterzeichnung eines Vertrags und vor der ersten Verarbeitung realer Daten empfehlen wir die Hinzuziehung eines auf Datenschutzrecht (insbesondere kirchliches Datenschutzrecht) spezialisierten Anwalts.
Fragen zu Datenschutz und Compliance beantwortet: datenschutz@kidnote.de
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Wir klären alle Anforderungen gemeinsam, inklusive DSFA und AVV.